Wenn der Schaden selbst verschuldet ist
Ein Kaskoschaden liegt immer dann vor, wenn kein Dritter haftet, also zum Beispiel bei selbst verschuldeten Unfällen, Wildunfällen, Vandalismus, Diebstahl oder Elementarschäden wie Sturm oder Hagel. In solchen Fällen greift die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Wichtig zu wissen: Anders als bei Haftpflichtschäden bestimmt in der Regel Ihre Versicherung, wie weiter verfahren wird – z. B. ob ein Gutachten erstellt wird, eine Partnerwerkstatt beauftragt wird oder lediglich ein Kostenvoranschlag reicht.
Wie läuft das bei einem Kaskoschaden ab?
1. Sie melden den Schaden Ihrer Versicherung.
Diese entscheidet über das weitere Vorgehen – z. B. Gutachten, Werkstatt oder Kostenvoranschlag.
2. Sie erhalten Anweisungen oder Vorgaben.
Oft wird eine Partnerwerkstatt empfohlen oder ein Gutachter beauftragt.
3. Sie haben Fragen oder sind unsicher?
Dann melden Sie sich bei mir. Ich kläre mit Ihnen, was zulässig, sinnvoll und in Ihrem Interesse ist.
Ihre Fragen meine Antworten
Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung – abzüglich etwaiger Selbstbeteiligung.
Nur in Absprache mit der Versicherung. Meist entscheidet diese, ob ein Gutachten nötig ist oder nicht.
Bei der Haftpflicht haftet der Unfallgegner – Sie können frei einen Gutachter wählen. Bei Kasko greift Ihre eigene Versicherung und hat mehr Mitspracherecht.
Wenn Sie unsicher sind, was zu tun ist – oder sich nicht allein mit der Versicherung auseinandersetzen möchten. Ich berate Sie gern persönlich.